FAQ – Die an uns häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten

Achtung: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass weder Nichtmitglieder noch Mitglieder ihre Schuldner mit dem ZEDENTENSERVICE - KIEL nötigen/bedrohen dürfen. Sie dürfen auf gar keinen Fall ihrem Schuldner mitteilen, dass sie, wenn er nicht zahlt, sie ihm die Leute vom ZEDENTENSERVICE "auf den Hals hetzen". Dieses sehen Gerichte mit Recht als Nötigung an und Ihnen kann es so gehen, wie einem Kunden von uns in Niedersachsen, der aus diesem Grunde zu 2.500,00 € verurteilt wurde.

Merke: Sie dürfen mit uns arbeiten - aber nicht mit uns drohen.

Ist die Arbeit des ZEDENTENSERVICE - KIEL illegal und liegt eine Lizenz vor oder mache ich mich strafbar, wenn ich den ZEDENTENSERVICE beauftrage?


Nein, Sie machen sich auf gar keinen Fall strafbar. Der ZEDENTENSERVICE - KIEL ist kein Inkassounternehmen und führt keine Rechtberatung durch. Wir führen für Sie eine sog. Besitzdienerleistung durch, indem wir ihren rechtlichen Anspruch auf Rückführung ihres Besitzes, durch ihren Auftrag, durchsetzen. Hierfür liegt uns selbstverständlich auch die entsprechende Genehmigung des zuständigen Amtes vor. Bei unserer Arbeit beachten wir stets die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung unserer Aufträge.

Wann und in welcher Höhe wird die Zahlung des Erfolgshonorars fällig?

Unser Erfolgshonorar richtet sich nach den gezahlten Summen des Schuldners. Zahlt der Schuldner Teilbeträge wird das Erfolgshonorar auch nur auf die jeweils gezahlten Teilbeträge fällig.

Fallen Kosten an wenn die Forderung nicht durchgesetzt wird?

Für unsere Vertragspartner werden während der Dauer des Vertrages keinerlei Sonderzahlungen fällig. Bei Einzelaufträgen wird lediglich die vereinbarte Gebühr zur Akteneinsicht und Vorrecherche berechnet. Ansonsten fallen keinerlei Kosten an.

Wenn der ZEDENTENSERVICE-KIEL keine Inkassoleistung durchführt, kann mir auch geholfen werden wenn kein Titel vorliegt?

Selbstverständlich kann Ihnen da geholfen werden. In Solchen Fällen empfehlen wir Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro. Wir leiten Ihren Inkassovorgang auch für sie weiter. Für unsere Arbeit entstehen Ihnen dabei keine Kosten. Sie arbeiten direkt mit dem Anwalt oder dem Inkassobüro zusammen. Die dabei anfallenden Gebühren werden dem Schuldner in Rechnung gestellt, so dass auch hier keine Kosten für Sie entstehen. Die Forderung wird dabei von den Anwälten oder Inkassobüros schnellstmöglich tituliert, so dass sie, sollte der Schuldner dann noch immer nicht gezahlt haben wieder direkt mit uns zusammenarbeiten können.

Werde ich über den Ermittlungsstatus informiert und kann ich auf die Arbeit des ZEDENTENSERVICE Einfluss nehmen?

Wir stimmen alle Vorgänge mit Ihnen persönlich ab, so dass sie immer darüber informiert sind wie weit die Recherche vorangegangen ist. Auch besprechen wir mit ihnen jeden Folgeschritt und stimmen unsere Arbeit auf ihre Anforderungen ab.